EDF 2026: 27 der 31 Themen schließen am 29. September
Das Arbeitsprogramm 2026 des European Defence Fund kennt weder eine einzige Frist noch 31 wettbewerbliche Themen. Im Folgenden lesen Sie, was tatsächlich offen ist, was bereits geschlossen wurde und was ein Konsortium jetzt noch braucht.
Das Arbeitsprogramm 2026 des European Defence Fund wird vielfach als einzelner Aufruf über 1 Mrd. € mit Schlusstermin am 29. September dargestellt. Zwei Punkte daran stimmen nicht ganz, und die Unterschiede sind wichtig, wenn Sie gerade entscheiden, was Sie in den nächsten drei Wochen tun.
Was tatsächlich offen ist
Das Arbeitsprogramm hat ein Volumen von 1.005.978.500 € und umfasst 31 Themen in 10 Aufrufen, davon sieben thematische und drei nicht-thematische.
27 dieser Themen schließen am 29. September 2026 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Dieses Datum nennen die meisten Berichte, und für die meisten Antragsteller ist es das richtige.
Ein Aufruf ist bereits geschlossen. `EDF-2026-DA-EXP`, die beschleunigte Entwicklungsmaßnahme zu Cloud-Diensten für militärische Multi-Domain-Operationen mit einem Volumen von 40 Mio. €, wurde am 28. April 2026 geschlossen. Im Funding and Tenders Portal ist er als geschlossen markiert. Falls Ihre Planung für diesen Zyklus auf einer im Februar verfassten Zusammenfassung beruht, prüfen Sie, über welchen Aufruf Sie damals gelesen haben.
Zudem gibt es einen Unterschied zwischen Themen und Fördermöglichkeiten. Von den 31 Themen sind 28 wettbewerblich. Zwei Themen zu medizinischen Gegenmaßnahmen sind spezifische Finanzhilfevereinbarungen, die ohne Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen vergeben werden, und die Maßnahme zum Hypersonic Glide Vehicle ist eine Direktvergabe.
Ein weiteres Detail wird leicht übersehen: Jedes Aufruf-Datenblatt kennzeichnet seinen eigenen Zeitplan als „(indikativ)“. Auch die Eröffnungstermine unterscheiden sich. Die meisten Aufrufe wurden am 11. Februar 2026 eröffnet, zwei am 15. April.
Was ein Konsortium weiterhin vorweisen muss
Drei Wochen reichen nicht, um ein Problem mit der Förderfähigkeit zu beheben. Deshalb sollten Sie diese Punkte jetzt prüfen und nicht in der letzten Woche vor der Einreichung.
Wo jeder Partner niedergelassen ist. Nach Artikel 9 Absatz 1 und 2 der EDF-Verordnung müssen Empfänger und ihre Unterauftragnehmer in der Union oder in einem assoziierten Land niedergelassen sein, und ebenso ihre Leitungsstrukturen. Der zweite Teil greift bei Einrichtungen, die an einem Ort registriert sind und von einem anderen aus geführt werden.
Ob jemand von außerhalb kontrolliert wird. Ein Begünstigter darf nicht von einem nicht-assoziierten Drittland oder einer Drittlandeinrichtung kontrolliert werden. Kontrolle bedeutet hier bestimmender Einfluss, unmittelbar oder über zwischengeschaltete Einrichtungen. Wo dies zutrifft, verlangt die Ausnahmeregelung in Artikel 9 Absatz 4 eine Garantie, und zwei Dinge daran überraschen manche spät im Angebotsprozess. Der Mitgliedstaat genehmigt die Garantie und die Kommission bewertet sie, nicht umgekehrt. Und eine Garantie gilt programm-, aufruf- und projektspezifisch: eine für ein anderes Projekt oder ein anderes EU-Programm akzeptierte Garantie überträgt sich nicht. Die Bewertung erfolgt inhaltlich. Es ist kein Formular, das Sie der Einreichung beilegen.
Ob die Zusammensetzung des Konsortiums Bestand hat. Maßgeblich ist Artikel 10 Absatz 4, und er hat zwei Teile. Mindestens drei förderfähige Einrichtungen, niedergelassen in mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern, und davon dürfen mindestens drei - niedergelassen in mindestens zwei - für die gesamte Dauer der Maßnahme nicht unter gemeinsamer Kontrolle stehen und sich nicht gegenseitig kontrollieren. Drei Tochtergesellschaften eines Konzerns in drei Ländern genügen dem nicht, und genau das soll der zweite Teil verhindern.
Artikel 10 Absatz 5 setzt diese Regel vollständig außer Kraft für Maßnahmen zu disruptiven Technologien für Verteidigung und für Studien. Beachten Sie: Die für Aufrufe zu disruptiven Technologien oft genannte Zahl „zwei Einrichtungen aus zwei Ländern“ stammt aus den Arbeitsprogrammen, nicht aus der Verordnung, und wird nicht einheitlich angewandt. Mindestens ein Aufruf zu disruptiven Technologien aus 2026 verlangt weiterhin drei unabhängige Antragsteller aus drei verschiedenen Ländern. Lesen Sie das Aufruf-Datenblatt.
Ob Sicherheitsüberprüfungen begonnen wurden. Bei Verschlusssachen ist ein Facility Security Clearance ab der Stufe CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL erforderlich, und die Finanzhilfevereinbarung wird erst unterzeichnet, wenn die nationale oder benannte Sicherheitsbehörde des Antragstellers dies bestätigt hat. Dieser Ablauf beginnt nach der Vergabe und kann die Unterzeichnung verzögern. Die Aufrufunterlagen müssen darauf hinweisen.
Wo Sie prüfen sollten
Das Aufruf-Datenblatt für Ihren konkreten Aufruf ist das Dokument, das diese Fragen entscheidet, nicht die allgemeinen Regeln und nicht deren Zusammenfassungen. Die Liste der teilnehmenden Länder im Portal ist maßgeblich dafür, wer förderfähig ist. Prüfen Sie sie am Tag selbst, statt sich auf eine in einem Artikel zitierte Liste zu verlassen, denn sie wird überarbeitet.
Wir haben die Pflichten hinter einer EDF-Finanzhilfe ausführlicher dargestellt, einschließlich des Sicherheitsrahmens, der mit einer als Verschlusssache eingestuften Finanzhilfevereinbarung einhergeht: was eine EDF-Finanzhilfe tatsächlich nachzuweisen verlangt.
Wenn Ihr Konsortium klärt, wie sich dieselben Anforderungen über mehrere Partner in mehreren Ländern nachweisen lassen, dann ist das zunächst ein Problem der Anforderungs- und Dokumentenlenkung, bevor es eines der Antragserstellung ist. Es ist dieselbe Disziplin, die hinter den Standards steht, deren Einhaltung Ihre Kunden bereits von Ihnen verlangen.
Dies ist eine Zusammenfassung veröffentlichter Kommissionsdokumente mit Stand 7. September 2026, keine Rechtsberatung. Fristen und Listen zur Förderfähigkeit ändern sich, und maßgeblich ist das Aufruf-Datenblatt.
