Eigentum und Kontrolle im EDF und die Ausnahmeregelung nach Artikel 9 Absatz 4
Der Zulässigkeitstest, der darüber entscheidet, ob ein Antrag beim European Defence Fund überhaupt bewertet werden kann: wo eine Einrichtung ansässig ist, wer sie kontrolliert und wie die Ausnahmeregelung tatsächlich funktioniert.
Von allen Anforderungen an einen Antrag beim Europäischen Verteidigungsfonds ist Eigentum und Kontrolle diejenige, die ein Gespräch eher beendet als verkompliziert. Sie wird nicht bewertet. Sie entscheidet, ob Ihr Antrag überhaupt bewertet werden kann.
Sie ist zugleich die Anforderung, die am häufigsten falsch zusammengefasst wird, auch in Material für Antragsteller. Drei der folgenden Fehler kommen so oft vor, dass Sie mindestens einen davon in diesem Monat wahrscheinlich schon gelesen haben.
Wo eine Einrichtung niedergelassen sein muss
Artikel 9 Absatz 1 und Absatz 2 der EDF-Verordnung legen den Maßstab fest. Ein Empfänger oder Unterauftragnehmer muss in der Union oder in einem assoziierten Land niedergelassen sein, und auch seine Exekutivmanagementstrukturen müssen dort niedergelassen sein.
Beide Hälften zählen. Die erste betrifft die Registrierung. Die zweite betrifft, wo die Organisation tatsächlich geführt wird. Sie soll Einrichtungen erfassen, die zwar formal ein Unternehmen eines Mitgliedstaats sind, deren Entscheidungen aber anderswo getroffen werden.
Sehr oft wird das als "in der EU niedergelassen" wiedergegeben. Das steht so nicht in der Verordnung, und der Unterschied ist nicht akademisch: Stand 8. September 2026 ist Norwegen das einzige mit dem EDF assoziierte Land, und eine norwegische Einrichtung ist zulässig, sofern sie auch den unten beschriebenen Kontrolltest besteht. Die Niederlassung ist notwendig, aber nicht hinreichend. Die Aufrufdokumente formulieren dieselbe Regel als Liste zulässiger Länder. An dieser Liste sollten Sie sich in der Praxis prüfen, denn sie wird überarbeitet.
Was als Kontrolle gilt
Der zweite Test, in Artikel 9 Absatz 3, lautet, dass Empfänger und Unterauftragnehmer nicht von einem nicht assoziierten Drittland oder einer nicht assoziierten Drittlandseinrichtung kontrolliert werden dürfen.
Artikel 2 Absatz 6 definiert Kontrolle als die Fähigkeit, unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere zwischengeschaltete Rechtspersonen einen beherrschenden Einfluss auf eine Rechtsperson auszuüben. Diese Formulierung bewirkt zweierlei. Eine Mehrheitsbeteiligung ist damit hinreichend, aber nicht notwendig. Und eine Beteiligungskette wäscht Kontrolle nicht dadurch rein, dass man weitere Stufen einfügt.
In der Praxis geht es um Ihre Kapitalstruktur, Ihren Vorstand, Ihre Vetorechte, Ihre Gesellschaftervereinbarungen und alles andere, was jemandem außerhalb der Union oder eines assoziierten Landes erlaubt, das Handeln der Organisation zu bestimmen. Seien Sie früh ehrlich zu sich selbst. Eine Struktur, die einer flüchtigen Lektüre standhält, hält der eines Evaluators meist nicht stand.
Das schließt eine nicht assoziierte Drittlandseinrichtung nicht vollständig aus einem Projekt aus, aber der Spielraum ist enger, als er üblicherweise dargestellt wird. Empfänger und Unterauftragnehmer müssen in der Union oder einem assoziierten Land niedergelassen sein. Eine Einrichtung, die das nicht ist, erhält keine EDF-Förderung und kann nur ausnahmsweise und unter den im Aufruf festgelegten Bedingungen als assoziierter Partner einbezogen werden.
Die Ausnahmeregelung in Artikel 9 Absatz 4
Kontrolle durch ein nicht assoziiertes Drittland führt nicht automatisch zum Ausschluss. Artikel 9 Absatz 4 eröffnet einen Weg: Die Teilnahme ist möglich, wenn Garantien vorgelegt werden. Der Mechanismus ist in den Aufrufdokumenten selbst bestätigt: Anhang 2 des Aufrufdokuments trägt die Überschrift "Garantien gemäß Artikel 9 Absatz 4 der EDF-Verordnung".
Drei Punkte dazu sollte man präzise benennen, denn jeder wird regelmäßig falsch dargestellt.
Der Mitgliedstaat genehmigt. Die Kommission bewertet.
Die Garantie wird von dem Mitgliedstaat oder assoziierten Land, in dem die Einrichtung niedergelassen ist, gegeben und genehmigt. Die Kommission hat die Aufgabe, sie zu bewerten. Darstellungen, in denen die Kommission die Ausnahme gewährt, kehren das Verhältnis um, und das hat praktische Folgen: Das Gespräch, das Sie beginnen müssen, führen Sie mit einer nationalen Behörde, nicht mit Brüssel.
Inhaltlich besagt eine Garantie, dass die Beteiligung der Einrichtung den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten nicht zuwiderliefe. Wie das im Einzelnen nachzuweisen ist, unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.
Eine Garantie ist nicht übertragbar
Das ist das Detail, das die meisten überrascht, und es ist das, das ein Angebot am ehesten kostet.
Der Leitfaden der Kommission "Participation in EU restricted calls with ownership and control restrictions", V2.0 vom 1. Januar 2026, stellt klar, dass Garantien programm-, aufruf- und projektspezifisch sind. Eine für ein Projekt akzeptierte Garantie überträgt sich nicht auf das nächste. Sie überträgt sich nicht aus einem anderen EU-Programm. Sie überträgt sich nicht aus einem früheren EDF-Aufruf. Der zugrunde liegende Status der Eigentums- und Kontrollverhältnisse verhält sich anders: Sobald der Central Validation Service seine Bewertung abgeschlossen hat, ist dieser Status in der Regel 36 Monate ab dem Bewertungsdatum gültig, aufrufübergreifend. Neu einzuholen ist die Garantie, nicht die dahinterstehende Bewertung.
Beachten Sie, dass dies im Leitfaden steht und nicht in der Verordnung. Artikel 9 Absatz 4 schweigt dazu nicht: Der Artikel bezieht sowohl die Zulässigkeit als auch die Garantien durchgängig auf "eine Maßnahme", und der Leitfaden legt dar, was die Kommission darunter über Programme, Aufrufe und Projekte hinweg versteht. Wenn Sie sich auf die Regel stützen, zitieren Sie sie genau.
Es ist kein Formular, das man bei der Einreichung anhängt
Die Bewertung ist inhaltlich und braucht Zeit. Weil sie aufruf- und projektspezifisch ist, lässt sie sich nicht vorab allgemein abschließen und dann bei Bedarf vorlegen. Wenn eine Ausnahme auf Ihrem kritischen Pfad liegt, gehört sie vom ersten Konsortialgespräch an in Ihren Zeitplan, nicht in die letzten zwei Wochen der Ausarbeitung.
Was das für den Nachweis bedeutet
Zusammengenommen sind das keine Aussagen, die Sie treffen. Es sind Positionen, die Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt belegen können müssen, womöglich lange im Nachhinein.
Wo ist jeder Partner niedergelassen, und wo sitzt sein Exekutivmanagement tatsächlich? Wer hat beherrschenden Einfluss, über welche Kette zwischengeschalteter Einrichtungen, und hat sich das während der Maßnahme geändert? Falls eine Garantie eingeholt wurde: für welchen Aufruf und welches Projekt, und deckt die, auf die Sie sich jetzt stützen, dieses hier tatsächlich ab? Artikel 9 Absatz 7 macht eine Änderung für sich genommen meldepflichtig: Eine Einrichtung muss die Kommission über alles informieren, was die Zulässigkeitskriterien infrage stellen könnte, und die Kommission bewertet dann, ob diese noch erfüllt sind.
Die letzte Frage ist die Falle. Eine Organisation, die den Prozess einmal durchlaufen hat, erinnert sich meist an den Erfolg und vergisst den Umfang dessen, was sie erhalten hat. Ein Nachweis, der "welche Garantie, wofür und wann" beantwortet, ist mehr wert als die Erinnerung, eine gehabt zu haben.
Das ist gewöhnliche Rückverfolgbarkeit von Anforderungen, angewendet auf die Unternehmensstruktur statt auf eine technische Spezifikation, und sie liegt am selben Ort wie alles andere, das Sie nachweisen müssen: unter Dokumentenlenkung, mit Genehmigungshistorie und Datum.
So prüfen Sie das selbst
- Verordnung (EU) 2021/697, Artikel 2 Absatz 6, 9 Absatz 1, 9 Absatz 2, 9 Absatz 3, 9 Absatz 4 und 9 Absatz 7
- Der Leitfaden der Kommission Participation in EU restricted calls with ownership and control restrictions, V2.0, 1. Januar 2026, zur Nichtübertragbarkeit von Garantien
- Die call fiche zu Ihrem Aufruf, einschließlich ihres Anhangs zu den Garantien nach Artikel 9 Absatz 4 und ihrer Liste zulässiger Länder
Den weiteren Kreis der Verpflichtungen haben wir aufgeschrieben in was eine EDF-Förderung tatsächlich nachzuweisen verlangt, und die Regeln zur Zusammensetzung des Konsortiums sind ein eigener Test in Artikel 10 Absatz 4, behandelt in drei Partner, drei Mitgliedstaaten, eine Nachweisbasis.
Eigentum, Kontrolle und Garantien sind Positionen, die Sie zu einem Datum belegen können müssen, keine Aussagen, die man einmal trifft. Sehen Sie, wie ComplyTrain diesen Nachweis aktuell hält.
Dies beschreibt, was die veröffentlichten Regeln mit Stand 8. September 2026 besagen. Es ist keine Rechtsberatung, und wo eine Anforderung vom nationalen Recht eines Mitgliedstaats abhängt, entscheidet dieses Recht.
